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"Betriebliche Altersvorsorge (bAV) gegen Altersarmut"
Flyer "Arbeitnehmerrechte im Überblick" des Landes NRW
ANKÜNDIGUNG
Am Mittwoch, den 12.Juli 2017 war es so weit. Die Vernissage zur Kunstausstellung "Recht und Armut" zum Kunstwettbewerb des H-Team München- und dessen Preisverleihung & Vernissage fand am Mittwoch 12.07.2017 um 18.30 Uhr im H-TEAM e.V. statt. ADRESSE: Plinganserstraße 19, 81369 München. Der Ausstellungskatalog zum Kunstwettbewerb "Recht und Armut" vom H-Team in München. Meinen Beitrag findet Ihr auf Seite 63 unten rechts.Download Ausstellungskatalog - klick hier https://t.co/LqW736gYffh-team-ev.de
Ich hatte die ehemalige
Ministerpräsidentin, Frau Hannelore Kraft, angeschrieben und auf
das Fehlen des Rechtes auf die betriebliche Altersvorsorge im
Flyer "Arbeitnehmerrechte im Überblick" des Landes NRW
Land_der_fairen_Arbeit aufmerksam gemacht; mit Erfolg.
Frau Kraft hatte dafür gesorgt, dass das Recht auf die
betriebliche Altersvorsorge im Fyer "Arbeitnehmerrechte im
Überblick" über das Ministerium für Arbeit aufgenommen
wurde. Mit Erfolg! Der Link dazu lautet:
http://www.landderfairenarbeit.nrw.de/
/2017-03-02%20Ueberb
Danke auch an das: Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ihr Eckhard Toboll Flyer zu Arbeitnehmerrechten vom Land NRW.https://t.co/Og2vhfoBZG
Lesen Sie dazu auch meine Kommentare. Diese beziehen sich auf das Recht- und dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge" im BGB1 gültig seit 01.01.2002 und außerdem ist das Recht auf die betriebliche Altersvorsorge in den Bundesmantelrahmentarifverträgen verankert. Und zwar allgemeinverbindlich! D.h auch Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören, haben neben dem gesetzlichen Anspruch, auch einen auf bundesebene tariflich geregelten Anspruch (Bundesmantelrahmentarifvertrag) auf die betriebliche Altersvorsorge!---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich habe das
Verschweigen, sprich mangelnde Informationen vom Betriebsrat und
Unternehmen, bezüglich dem Recht der Arbeitnehmer auf die
betriebliche Altersvorsorge, der Ministerpräsidentin, Frau
Hannelore Kraft, persönlich mitgeteilt und habe Antwort von der
Staatskanzlei des Landes NRW erhalten.
Aktenzeichen BC-2017-2211847 Referat LPA II 3
Zur Prüfung wurde mein Anliegen an das fachlich zuständige
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales weitergeleitet.
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie einen Rechtsanspruch laut BGB1, auf eine betriebliche Altersvorsorge haben! Gültig seit 01.01.2002
(Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge BGB1)
In den Bundesmantelrahmentarifverträgen ist das Gesetz zur Verbesserung der bAV, lt. BGB1, Grundlage zur betrieblichen Altersvororge.
NEWS !!
Ich habe jetzt eine
positive Nachricht vom Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich der
betrieblichen Altersvorsorge (bAV)erhalten. Die nordrhein-westfälische
Landesregierung sieht bei der Verbreitung der bAV auch
Handlungsbedarf. Zur Erinnerung: Ich hatte darüber ausführlich
berichtet, dass 2/3 aller Arbeitnehmer nichts von ihrem Recht auf
die betriebliche Altersversorgung wissen. Fakt ist, dass folglich
2/3 aller Arbeitnehmer nicht von ihrem Betriebsrat- oder vom
Unternehmen selbst, auf das Recht der betrieblichen
Altersvorsorge aufgeklärt- und hingewiesen werden. Die bAV ist
im BGB1 seit 01.01.2002 und in den
Bundesmantelrahmentarifverträgen verankert!
Ich selbst hatte nach neunjähriger Betriebszugehörigkeit nur
durch den Zufall vom Recht auf die bAV (betriebliche
Altersvorsorge) erfahren. Aufgrund meines Anstoßes wird nun
unter www.landderfairenarbeit.nrw.de unter
Service/ Downloads auch der Anspruch auf die betriebliche
Altersvorsorge (bAV) aufgenommen- und damit aktualisiert. Ich
bedanke mich bei der Ministerpräsidentin des Landes NRW, Frau
Hannelore Kraft
und bei Herrn Max Eiffler vom Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für die
schnelle Unterstützung und das Gehör meines Anliegens.
PS: Nun werde ich bei meinem Arbeitgeber die betriebliche
Altersvorsorge verlangen.
Direkter Link zum Flyer Arbeitnehmerrechte im Überblick - klick hier
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Dieses Bild ist mein Beitrag zu Kunstwettbewerb
Den Ausstellungskatalog als PDF-Datei könnt Ihr hier downloaden:
Schlagzeile des Tages:
"Hilferuf an die
Bundesregierung! Bitte um Überprüfung aller Unternehmen in
Deutschland auf Einhaltung- und ordnungsgemäßer Umsetzung des
Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorge (BetrAVG)
laut BGB1"
Schlagzeile des Tages:
Jeder zweite Arbeitnehmer muss mit Armutsrente rechnen, aber
viele Arbeitnehmer wissen nichts von ihrem Recht auf die
betriebliche Altersversorgung (BetrAVG) laut BGB1
"Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung"
Dieses Gesetz im BGB1 ist seit dem 01.01.2002 gültig.
Die Bundesmantelrahmentarifverträge haben dieses Gesetz zur
Grundlage genommen und sind damit für alle Arbeitnehmer gültig
und allgemeinverbindlich, d.h., dass auch Arbeitnehmer, die nicht
der Gewerkschaft angehören, einen tariflichen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung haben.
Ich arbeite im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen. Für
dieses
Gewerbe ist der Bundesmantelrahmentarifvertrag für
Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland
gültig.
Und zwar der § 16 (Betriebliche Altersversorgung) des
Bundesmantelrahmentarifvertrages vom 30. August 2011
für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik
Deutschland.
Außerdem stützt sich dieser Tarifvertrag auf das "Gesetz
zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" BGB1.
Gültig seit dem 01.01.2002
Zu wenig Rente? Haben Sie eine betriebliche Altersversorgung?
Sehr viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie seit dem 01.01.2002
einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge
haben.
Das Gesetz BetrAVG ist im BGB1 und außerdem im 4.
Sozialgesetzbuch verankert und regelt die Entgeltumwandlung,
sprich keine Steuern für die Beiträge zur betrieblichen
Altersvorsorge.
Alle reden vom erhöhten Renteneintrittsalter,- über die
Unsicherheit der zukünftigen Renten. Aber in den Medien spricht
keiner über die betriebliche Altersversorgung. Hat Ihr
Betriebsrat- oder die Personalverwaltung, auf Ihr Recht und Ihren
gesetzlichen Anspruch der betrieblichen Altersversorgung
hingewiesen und Sie informiert?
Der Betriebsrat ist laut Betriebsverfassungsgesetz, gesetzlich
verpflichtet, darauf zu achten, dass die vereinbarten
Tarifverträge eingehalten werden. Tut er das nicht, macht sich
der Betriebsrat strafbar, ebenfalls der Arbeitgeber, der
verpflichtet ist laut der Fürsorgepflicht für das Wohlergehen
der Beschäftigten Mitarbeiter zu sorgen. (§§ 617 - 619 BGB und
§ 62 HGB) und ist daher dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter auf
das Arbeitnehmerrecht der bAV hinzuweisen.
Ich möchte hier nichts verkaufen o.ä., aber aus gegebenen
Anlass auf Ihr / Euer Recht hinweisen. Die Firmen, Betriebe haben
aber eine Fürsorge- und Mitteilungspflicht. Es soll aber Firmen
geben, die ihrer Fürsorge- und Mitteilungspflicht nicht
nachkommen. Stellt Euch mal vor, Ihr beantragt die Rente. Die
Rente wird bewilligt, ist aber sehr bescheiden. Bei Eintritt in
die reguläre Altersrente bekommt ihr auf einmal die Info, dass
Ihr, Du mindestens 15 Jahre (gesetzlich seit dem 01.01.2002) in
die betriebliche Altersversorgung hättest einzahlen können und
würdest zusätzlich zu Deiner Altersrente, eine betriebliche
Altersversorgung bekommen. Dann wäre die finanzielle Situation
im Rentenalter gar nicht mal so schlecht und die finanzielle
Situation, sprich Armutsrente, würde verbessert. Oder? Ich
wünsche allen Betriebsräten- und Unternehmern, die nicht für
das Wohl der Kollegen und Mitarbeitern sorgen, einen "wohlverdienten
Ruhestand." Liebe Kollegen, teilt diesen Beitrag, damit das
öffentliche Interesse geweckt wird. Es geht um Eure
Lebensqualität im Rentenalter. PS: Evtl. wissen viele
Unternehmer nicht, dass sie selbst die Lohnnebenkosten senken-
und auch noch weitere Vorteile haben, wenn sie die betriebliche
Altersvorsorge ihren Mitarbeitern anbieten.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern ohne sachliche Gründe und in vergleichbarer Lage schlechter zu stellen. Der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer bei der Gewährung von Leistungen oder Vergünstigungen nicht willkürlich oder aus sachfremden Motiven ausschließen. Ein Arbeitnehmer darf in diesem Zusammenhang nicht willkürlich von einer eingerichteten betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden. Ebenso darf er nicht bei Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung benachteiligt werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt bereits im Rahmen der Vergleichsgruppenbildung. Nicht anwendbar ist der Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings, wenn einzelne Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen bessergestellt werden (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. September 2004, 5 AZR 43/04).
Zum Thema "betriebliche Altersvorsorge"
habe ich jetzt erfahren, dass das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales, ein Gesetzentwurf erarbeitet hat- und zwar das
"Betriebsrentenstärkungsgesetz." Das Gesetz soll ab 01.01.2018
gültig sein. Ausserdem wohl auch rückwirkend. Es soll eine
bessere Verbreitung der bAV in den Unternehmen erreicht werden.
Außerdem soll durch die Beitragszahlung des Arbeitnehmers
bewirkte Schmälerung des Bruttolohnes, sprich weniger
Sozialabgaben, durch den Staat kompensiert werden. D.h. das es
keine Differenz zur Beitragszahlung in die gesetzliche
Arbeitslosenversicherung usw. mehr geben wird. Die Riester Rente
soll auch noch voll in die bAV integriert und gefördert werden.
Anmerkung: Diese Massnahme finde ich ganz toll, aber weil ich
mangelst Informationen vom Arbeitgeber und Betriebsrat nichts von
der Möglichkeit der bAV wusste, fehlen mir neun Jahre, in denen
ich in die bAV hätte einzahlen können.